Allgemeine Einkaufsbedingungen der ELKA-Torantriebe GmbH u. Co. Betriebs KG Dithmarscher Str. 9, 25836 Tönning
§1 Allgemeine Bestimmungen
Für alle Bestellungen der Firma ELKA-Torantriebe GmbH u. Co. Betriebs KG, im folgenden Firma ELKA genannt – gelten nur die vorliegenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Auftragnehmers in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeuten keine Anerkennung solcher Bedingungen.
Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Auftragnehmer ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.
Bestellungen und Aufträge sind verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt wurden. Das Angebot kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen angenommen werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (§14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Abs. 1 BGB.
Die Weitergabe der Bestellung an Dritte, einschließlich der Abtretung der sich daraus ergebenden Rechte und Forderungen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ELKA.
§2 Lieferung und Versand
Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung zu den vereinbarten Terminen.
Der Auftragnehmer hat die Versandvorschriften der Firma ELKA und des Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen werden die Bestell- und Artikelnummern der Firma ELKA angegeben.
Kosten des Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherung und sämtliche sonstige Nebenkosten, trägt der Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.
Die Gefahr geht auch bei Vereinbarung von Versendung erst auf ELKA über, wenn die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben wird.
§3 Lieferfristen, Liefertermine
Die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder -termine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort.
Bei Überschreitung vereinbarter Termine und Fristen stehen ELKA uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu; insbesondere behält sich ELKA das Recht vor, nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ELKA unverzüglich in Textform zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
§4 Qualität und Abnahme
Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Ware unterbreiteten Pflichtenheften, einschlägigen Normen und dem Stand der Technik entspricht.
Die Firma ELKA behält sich vor, die Ware unverzüglich nach Eingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst danach abzunehmen. Im Beanstandungsfall kann der Auftragnehmer mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden. Offensichtliche Mängel der Ware sind von ELKA jedenfalls rechtzeitig gerügt, wenn sie dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware bei ELKA mitgeteilt werden. Bei versteckten Mängeln beginnt die vorgenannte Frist mit der Entdeckung des Mangels.
Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte verbindlich.
Im Falle einer vereinbarten Vertragsstrafe für Lieferverzug bleibt der Anspruch auf Vertragsstrafe auch dann erhalten, wenn er bei der Abnahme der Lieferung nicht ausdrücklich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche bleiben gleichfalls ohne besonderen Vorbehalt bei Abnahme bestehen.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
Wurde keine besondere Vereinbarung getroffen, so verstehen sich die Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer einschließlich Verpackung, Fracht, Einfuhrzoll, Versicherung und Ähnliches an die von uns bestimmte Adresse (Bestimmungsort). Die vereinbarten Preise sind Festpreise für die gesamte Auftragsmenge, einerlei wie die Erbringung der Lieferung oder Leistung erfolgt. Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit.
Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen ELKA in gesetzlichem Umfang zu. Bei unvollständigen oder mangelhaften Leistungen ist ELKA berechtigt, die fällige Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
ELKA ist berechtigt, gegen die Forderungen, die der Auftragnehmer gegen ELKA geltend macht, mit allen Forderungen aufzurechnen, die ELKA gegen den Auftragnehmer zustehen. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftragnehmers gegen ELKA ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftragnehmers.
Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen abzüglich 3% Skonto, innerhalb 30 Tagen netto Kasse ab Rechnungslegung, soweit nicht anders individuell vereinbart.
§6 Gewährleistung
Die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 12 Monate ab Anlieferung am Erfüllungsort. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger, so gilt diese.
Alle durch die Lieferung fehlerhafter Ware verursachten Kosten, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeitskosten trägt der Auftragnehmer.
Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrechts zu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher schnellstmöglich an den Auftragnehmer durch die Firma ELKA erfolgen.
Der Auftragnehmer stellt die Firma ELKA auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängel, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines Verursachungsanteils erhoben werden. Der Aufragnehmer sichert das Bestehen einer angemessenen Produkthaftpflichtversicherung zu.
§7 Informationen und Daten
Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen usw., die Firma ELKA dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen hat, bleiben das Eigentum der Firma ELKA. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren.
§8 Schutzrechte Dritter
Der Auftragnehmer versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern die Firma ELKA dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z.B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt sie der Auftragnehmer hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei.
§9 Datenschutz
Der Auftragnehmer erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen be- bzw. verarbeitet werden.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
§11 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtsstatus
Erfüllungsort für die Lieferung ist Tönning.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von ELKA.
§12 Abweichende Vereinbarungen
Vereinbarungen, die von dem Inhalt dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichen, sind nur gültig, wenn sie von der Firma ELKA schriftlich anerkannt werden.